Frau Mag. Jana Schein DGKP ist während der gesamten Dauer der Personenbetreuung Ihre Ansprechpartnerin in allen Angelegenheiten, welche die Personenbetreuung betreffen.
Der persönliche regelmäßige Kontakt mit unseren KlientInnen und PersonenbetreuerInnen ist uns sehr wichtig.
- kostenloses und für Sie unverbindliches Beratungsgespräch
- Planung und Organisation der 24-Stunden-Personenbetreuung
- Beratung über mögliche Zuschüsse
- Erledigung sämtlicher Formalitäten und Behördenwege (inkl. Zuschussbeantragung)
- Vertragsabwicklung zwischen KlientIn und PersonenbetreuerIn
- Wechselorganisation des Personenbetreuers
- Koordination der Verrechnung
- Ansprechpartner für KlientIn, Familie und PersonenbetreuerIn
- Qualitätsvisiten, sofern beauftragt
- 24-Stunden Rufbereitschaft für Notfälle
I. PersonenbetreuerInnen dürfen nachfolgende einfache Betreuungstätigkeiten durchführen:
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Einkaufen, Kochen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern) etc…
Unterstützung bei der Lebensführung: Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen.
Gesellschafterfunktion: Gesellschaft leisten, Führen von Konversation, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten.
Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über die getätigten Ausgaben für die zu betreuende Person.
Praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel (beispielsweise einen Urlaub oder einen vorübergehenden Krankenhausaufenthalt)
II. Sofern keine medizinischen bzw. pflegerischen Gründe dagegen sprechen, dürfen Sie auch die folgenden Tätigkeiten durchführen:
- Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
- Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen, Transfer
III. Folgende Tätigkeiten dürfen PersonenbetreuerInnen nicht tun, außer die Tätigkeiten wurden ihnen von einer diplomierten Pflegefachkraft bzw. einer Ärztin/einem Arzt delegiert/übertragen:
Jegliche pflegerische Tätigkeiten.
Folgende ärztliche Tätigkeiten:
- Verabreichung von Medikamenten
- Anlegen von Bandagen und Verbänden, Anführung des Verbindens von Dekubiti mit Allevyn, Grasolind, Inadine Wundauflagen oder Beta-Isodona
- Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
- Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens
- einfache Licht- und Wärmeanwendungen sowie
- weitere einzelne ärztliche Tätigkeiten, sofern diese einen zu den in den genannten Tätigkeiten vergleichbaren Schwierigkeitsgrad oder vergleichbare Anforderungen aufweisen.
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- Ausflüge, Spaziergänge
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Begleitung bei Behördengängen
- Ständiger Ansprechpartner